Сhristina K's profile

§22-§23 KUG & 78567 steps

Персональная фотовыставка Кристины К. Кузнецовой 
"§22-§23 KUG & 78567 steps"

10 мая - 16 мая 
Открытие №1 - 11 мая в 18:00
Открытие №2 - 14 мая в 19:30
https://www.facebook.com/events/290778738492715/ 
Фильм: https://www.youtube.com/watch?v=Asg8mUyOdGQ&t=37s
Локация : арт-лаборатория "Za shkoloy", Мясницкая ул., 21/8 стр. 5

Покатавшись на велосипеде, на метро, автобусе, трамвае и пройдя 78567 шагов, получился фотопроект о случайных прохожих и одной собаке.
«Знакомство» на расстоянии без вторжения в личное пространство и распространение фотографий без согласия человека регулируются законом (жаль,что общая свобода фотографа ограничена): 

[Andere Fotografen
Normale Menschen aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen. Ausnahmen:
Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (siehe der bereits erwähnte § 201a StGB)
auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird
oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22 
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird]

Кто эти люди по профессии? Сколько им лет? Какое у них выражение лица? Какой цвет глаз? О чем сейчас думают? и т.д... - мне неизвестно, поэтому на все вопросы отвечать вам.
§22-§23 KUG & 78567 steps
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